§ 1 Anerkennung der Hausordnung

Mit dem Betreten des RheinGyms erkennt der Kunde die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des RheinGyms zur Folge haben.
Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.

§ 2 Haftung

Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern des RheinGyms für Diebstahl, sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände des RheinGyms. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung im RheinGym auf eigene Gefahr.

§ 3 Eltern haften für ihre Kinder

Bitte achten Sie darauf, dass sich Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumen des RheinGyms aufhalten und nicht mit Trainingsgeräten in Berührung kommen.

§ 4 Verhaltensregeln

Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen im RheinGym. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder. Insbesondere in den Bereichen Umkleide ist die Privatsphäre zu respektieren. Die Abgrenzung der Damen- und Herrenbereiche ist einzuhalten. Während des Aufenthaltes ist darauf zu achten, dass andere Mitglieder durch das eigene Verhalten nicht belästigt werden. Ein Verstoß kann auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben.

§ 5 Umkleiden und Verwahrung von Bekleidung und Wertgegenständen

Bitte verwahren Sie Ihre Bekleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Spinden auf. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen.

§ 6 Sauberkeit im RheinGym

Bitte verlassen Sie das RheinGym, Umkleideräume und Sanitäranlagen so, wie Sie diese auch vorfinden möchten. Insbesondere im Trainingsbereich ist das benutzte Equipment zu desinfizieren und an den dafür vorgesehenen Platz zu räumen.

§ 7 Einweisung durch Fachpersonal

Vor Aufnahme des Trainings empfehlen wir eine eingehende Beratung und Einweisung durch unsere Coaches. Dies geschieht im eigenen Interesse des Kunden, um möglichen Fehlern beim Trainingsablauf und Verletzungen vorzubeugen.

§ 8 Sportbekleidung

Als Trainingskleidung empfehlen wir Sportbekleidung zu verwenden, die den Hautkontakt mit den Polstern der Trainingsgeräte verhindert. Der Trainingsbereich darf nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden. Das Training ohne Socken oder mit so genannten Flip Flops und Sandalen ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet. Wir bitten ausdrücklich darum, beim Training an Geräten ausreichend große Handtücher unter zu legen bzw. zu verwenden.

§ 9 Besichtigungen des RheinGyms

Die Besichtigung aller Räume des RheinGyms erfolgt nur in Begleitung des Personals. Wir bitten um Verständnis, dass der Umkleide- und Sanitärbereich nur in Ausnahmefällen besichtigt werden kann. Alternativ hierzu bieten wir jederzeit umfangreiches Bildmaterial zur Besichtigung an.

§ 10 Trainingsgeräte und Trainingsräume

Jede Art von Training ist so durchzuführen, dass das Training der anderen Mitglieder hierdurch so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Wir bitten darum, alle während des Trainings benutzten Trainingsgeräte (z. B. Maschinen, Gewichte, Hantelscheiben, Bälle, Matten, usw.) anschließend wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzulegen. Trainingsequipment jeder Art kann nicht reserviert werden. Wir bitten die Mitglieder, das Trainingsequipment auch während der Pausen zwischen den einzelnen Einheiten freizugeben. Die Nutzung der Kurshalle ist in Absprache mit dem Personal vor Ort auch während der ausgewiesenen Kursstunden möglich, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht. Das in den Kursräumen ausliegende Trainingsequipment darf in Absprache mit dem Personal verwendet werden.

§ 11 Bedienung technischer Geräte

Überlassen Sie bitte die Bedienung aller technischen Einrichtungen, wie z.B. Musik- und TV-Anlagen, unseren Mitarbeitern.

§ 12 Rauchen verboten

Im gesamten Bereich des RheinGyms ist das Rauchen verboten.


§ 13 Speisen und Getränke

Getränke und Speisen dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden.

§ 14 Mobiltelefone und Kameras

Wir weisen darauf hin, dass das Telefonieren im Trainingsbereich untersagt ist. Das Filmen und Fotografieren ist im RheinGym zum Schutze der Privatsphäre unserer Mitglieder nur in Absprache mit dem Personal und anwesenden Trainierenden gestattet.

§ 15 Ein- und Auschecken

Bitte beachten Sie, dass es unbedingt notwendig ist, sich vor dem Zutritt im Buchungssystem anzumelden und die Trainingszeiten einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung ist das Personal berechtigt Trainierende des RheinGyms zu verweisen

§ 16 Parken

Ihnen steht eine Vielzahl an Parkplätzen in den ausgewiesenen Parkflächen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese ausschließlich während des Aufenthaltes im RheinGym. Eine Haftung für Schäden kann grundsätzlich nicht übernommen werden. Es gilt auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen die StVO.

§ 17 Tiere

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Mitbringen von Tieren jedweder Art im RheinGym nur nach Absprache mit dem Personal möglich ist.

§ 18 Anweisungen der Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter vom RheinGym üben gegenüber den Mitgliedern und Besuchern die Rechte des Hausherrn aus. Die Anweisungen und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie im RheinGym angebrachte schriftliche Hinweise sind unbedingt zu beachten.