Allgemeine Geschäftsbedingungen


Bestehende Zahlungsverpflichtung


Eine vorübergehende Verhinderung aus gesundheitlichen, geschäftlichen, privaten oder sonstigen Gründen, berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung und mindert nicht die Zahlungsverpflichtung. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Sportangebotes. Sie beruht vielmehr darauf, dass die RheinGym GmbH dem Mitglied Räume, Ausstattung und Einrichtung auf eigene Verantwortung zu den festgelegten Zeiten zur Verfügung stellt. Versäumt das Mitglied Veranstaltungen oder Besuchszeiten, ist die RheinGym GmbH weder zu einer Folgeleistung, noch zur Rückzahlung oder Teilrückzahlungen des Beitrags verpflichtet.


Anmeldung für das Kursprogramm 


Das Mitglied ist verpflichtet, sich rechtzeitig und vor Beginn für die Teilnahme am Sportangebot über das Buchungssystem zu registrieren. Versäumt das Mitglied diese Pflicht, kann eine Teilnahme nicht gewährleistet werden. Das Mitglied hat in diesem Fall, keinen Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages oder Ersatzleistungen.


Preisanpassungen 


Die RheinGym GmbH ist berechtigt, die Preise der Beiträge für die Zukunft anzupassen. Gegebene Preisänderungen werden dem Mitglied mindestens 2 Monate vor dem Wirksamwerden mitgeteilt. Die RheinGym GmbH ist berechtigt, einmal im Kalenderjahr die bestehenden monatlichen Mitgliedsbeiträge um bis zu maximal 2,00 € zu erhöhen, um einer betriebswirtschaftlichen Preisangleichung durch Strom, Nebenkosten, Miete, Wasser etc. gerecht zu werden, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht für das Mitglied besteht. Im übrigen wird dem Mitglied in allen anderen Fällen der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das Mitglied kann das Vertragsverhältnis schriftlich, innerhalb von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung, kündigen.


Anpassungen der Öffnungszeiten 


Die RheinGym GmbH behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebotes vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten von jeweils bis zu einer Woche, höchstens aber bis zu vier Wochen pro Jahr. In dieser Zeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückvergütungen, da dies schon in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.


Außerordentliche Kündigung 


Seitens der RheinGym GmbH


Die RheinGym GmbH ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Verhalten des Mitglieds eine Fortführung des Vertrags für die RheinGym GmbH unzumutbar macht. Das Mitglied ist in diesem Fall verpflichtet, für die Zeit vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum vereinbarten Vertragsende zu 100% der vereinbarten Vertragssumme zu zahlen.


Seitens des Mitglieds


Vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch das Mitglied ausgeschlossen. Die außerordentliche Kündigung durch das Mitglied, aufgrund z.B. dauerhafter Sportunfähigkeit oder Änderung des Wohnortes aus persönlichen Gründen, welcher mehr als 40 km vom Einzugsgebiet entfernt liegt, ist nur unter Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests (Original) bzw. einer Meldebescheinigung mit beruflichem Nachweis möglich.


Datenschutz


Die RheinGym GmbH verpflichtet sich, die angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der DSGVO vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Mitgliedschaft mitgeteilten personenbezogenen Daten von der RheinGym GmbH bis zur Beendigung des Vertrages gespeichert werden. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind der beigefügten Datenschutzerklärung zu entnehmen.


Haftung für körperliche Schäden


Jedes Mitglied haftet für selbstverschuldete Unfälle. Das Mitglied bestätigt, körperlich und gesundheitlich den Anforderungen zu entsprechen, die sich aus der Nutzung des Sportangebotes und der Teilnahme der Kurse der RheinGym GmbH ergeben. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die RheinGym GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet die RheinGym GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die RheinGym GmbH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur


a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
     Körpers oder der Gesundheit,


b)  für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung

     einer wesentlichen Vertragspflicht (sog.                    
     Kardinalspflicht: Verpflichtung, deren Erfüllung die         

     ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags            
     überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
     des Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf);
     in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz
     des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
     Schadens begrenzt.


Die sich aus vorstehendem Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die RheinGym GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die RheinGym GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten insbesondere auch für den Verlust, Diebstahl usw. von Sachen, die von dem Mitglied oder anderen Nutzern mitgebracht wurden. Dies gilt insbesondere auch für die Garderobe, Umkleide und für in den abschließbaren Spinden aufbewahrten Wertsachen und andere Gegenstände. Die Spinde werden jeden Abend nach Betriebsschluss geleert. Ferner wird keine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Diebstähle übernommen, die sich auf den Parkplätzen an den abgestellten Fahrzeugen ereignen.


Zurückgelassene und aufgefundene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mitglieds nachgesandt. Die Sachen werden drei Monate aufbewahrt; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ein Verwahrungsvertrag wird hierdurch nicht begründet. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet.


Parkplatzordnung 


Das Mitglied akzeptiert die Parkplatzordnung. Es ist strengstens untersagt, innerhalb des Gewerbehofes zu parken. Genutzt werden dürfen ausschließlich Parkplätze die mit „RheinGym“ gekennzeichnet sind. Diese befinden sich rechts vor der Toreinfahrt des Gewerbehof 60.


Erfüllungsort 


Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragsparteien ist der Sitz der RheinGym GmbH, Kölner Str. 60, 50859 Köln.